BAFA-Förderberatung

BAFA-Förderberatung: Ihr Weg zum Unternehmenserfolg

Willkommen bei noteborn-consulting – Ihrem erfahrenen BAFA-Förderberater für Unternehmensentwicklung und -optimierung.

Wer sind wir?

Unsere Mission ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dabei zu helfen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratungsdienstleistungen, um die Erfolgsaussichten, die Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken. Mit jahrelanger Erfahrung in den Bereichen Personalmanagement, BWL, Arbeitsrecht, Praxismanagement, Digitalisierung und Change-Management sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner auf dem Weg zum Erfolg.

BAFA-Förderung: Ihr Schlüssel zur professionellen Beratung

Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderprogramme speziell für KMU aufgelegt hat. Diese Programme bieten nicht rückzahlbare Zuschüsse, um Unternehmen bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Herausforderungen zu unterstützen.

Warum BAFA-Förderung?

Unsere BAFA-Förderberatung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Finanzielle Unterstützung: Mit dem nicht rückzahlbaren staatlichen Zuschuss von bis zu

€ 2.800,- können Sie professionelle Beratungsdienste in Anspruch nehmen, um Ihr Unternehmen voranzubringen.

  • Verlängerte Förderdauer: Die neuen Förderrichtlinien gelten jetzt für vier Jahre, was Ihnen Stabilität und Planungssicherheit bietet.
  • Expertise und Praxiserfahrung: Unser Beratungsunternehmen ist beim BAFA registriert und verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen.

BAFA-Förderung: Für wen ist sie geeignet?

Unsere BAFA-Förderberatung richtet sich an:

  • Unternehmen, die gezielte Beratung in den Bereichen Strategie, Marketing oder Digitalisierung benötigen.
  • Agenturen, die Unterstützung bei der Beantragung der BAFA-Förderung für ihre Kunden suchen.

 

BAFA-Förderung: So funktioniert es

Die Antragstellung für die BAFA-Förderung ist ein mehrstufiger Prozess, den wir Ihnen gerne näher erläutern:

  1. Informieren Sie sich: Bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, ist es wichtig, sich im Vorfeld zu informieren und die Voraussetzungen zu verstehen.
  2. Beratungspartner finden: Kontaktieren Sie uns, um Ihre Beratungsexpertise und die Einzelheiten des Antragsverfahrens zu besprechen.
  3. Antragsstellung: Die Antragstellung erfolgt online über die BAFA-Antragsplattform. Hierbei ist es entscheidend, dass Sie die geeignete Berater-ID angeben (unsere Berater-ID lautet 205411).
  4. Beratung durchführen: Nach der Bestätigung durch das BAFA kann die Beratung beginnen. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen für Ihre Herausforderungen.
  5. Bericht und Abrechnung: Nach Abschluss der Beratung erfolgt die Abrechnung. Hierbei sind bestimmte Richtlinien und Fristen zu beachten.
  6. Folgeberatung: Bei Bedarf können Folgeberatungen in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden.

 

Was wird gefördert?

Unsere BAFA-Förderberatung deckt verschiedene Themen ab, darunter:

  • Strategische Ausrichtung: Passen Sie Ihr Geschäftsmodell an die sich ändernden Marktbedingungen an.
  • Digitalisierung: Gestalten Sie den digitalen Wandel in Ihrem Unternehmen.
  • Marketing und Online-Strategien: Verbessern Sie Ihre Online-Präsenz und Kundenbindung.
  • Employer Branding: Werden Sie attraktiver für Fachkräfte und steigern Sie Ihre Arbeitgebermarke.
  • Krisenmanagement: Entwickeln Sie Strategien zur Bewältigung von Krisen.
  • Prozessoptimierung: Verbessern Sie Abläufe und steigern Sie die Effizienz.

 

Unser Tipp

Bevor Sie sich in den Antragsprozess stürzen, empfehlen wir, die folgenden Schritte zu befolgen:

  1. Bedarfsanalyse: Identifizieren Sie Ihre aktuellen Herausforderungen und Ziele.
  2. Beratungspartner finden: Sprechen Sie mit uns, um die beste Unterstützung für Ihre Bedürfnisse zu erhalten.
  3. Antrag stellen: Folgen Sie den Anweisungen für eine reibungslose Antragstellung.

https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung2vn

  • Sie können Ihre Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung nur online über die Antragsplattform des BAFA stellen (siehe Reiter „Formulare“). Dort geben Sie lediglich Ihre Firmendaten ein und schicken den Antrag online ab. Weitere Unterlagen benötigen Sie nicht.
  • Die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens und informieren Sie über das Ergebnis, die Bedingungen für eine Förderung sowie die Vorlagefrist für das Einreichen Ihres Verwendungsnachweises.
  • Erst nach Erhalt dieses unverbindlichen Informationsschreibens dürfen Sie mit der Beratung beginnen. Bitte beachten Sie, dass als Beginn der Beratung bereits der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Beratung gilt.
  • Sollte Ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr am Markt tätig sein (ab Gründungsdatum), müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Das Gespräch können Sie frühestens drei Monate vor Antragstellung führen, spätestens jedoch vor Einreichung Ihres Verwendungsnachweises. Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter „Zum Thema“.

 

  1. Beratung genießen: Arbeiten Sie mit uns zusammen, um Ihr Unternehmen auf die Erfolgsspur zu bringen.

 

  1. Nachweise einreichen und Förderung erhalten:

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen Sie der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorlegen:

  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und De-minimis-Erklärung
  • Vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Vom Beratenden und vom Antragstellenden unterschriebener Beratungsbericht (einschließlich Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF)
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden zum Nachweis über die vollständige Zahlung des Honorars
  • Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Im Rahmen der Einreichung des Verwendungsnachweises ist zudem vom Antragstellenden der Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU und der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus zu beantworten.

noteborn-consulting, Ihr BAFA-Unternehmens-Berater / BAFA-Beraterprofil-ID 205411

Nutzen Sie die BAFA-Förderung, um Ihr Unternehmen zu optimieren und zu stärken. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und Ihre BAFA-Förderung zu starten!

Bitte sprechen Sie uns unbedingt vorher an, um alle Details und Optionen zu klären!

Weitere Informationen:

BAFA – Unternehmensberatung

https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_fragebogen_monitoring_kmu.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_merkblatt_beratungsinhalte_beratungsbericht.html?nn=1466076